Diakonie in Kirchengemeinden
Die Evangelische Kirchengemeinde ist die Basis diakonischen Denkens und Handelns. Hier kennt man die Probleme der Menschen, kann schnell und unbürokratisch reagieren, unmittelbar helfen und weitergehende Hilfen aufzeigen.
Zur diakonischen Arbeit in Gemeinden gehören hauptsächlich die Annahme von Bedürftigen, Beratung vor Ort und Vermittlung zu Beratungsstellen. Ehrenamtliche gewinnen und sie zum Wohle Hilfebedürftiger einsetzen, das kennzeichnet außerdem neben kirchlichen Sammlungen das diakonische Selbstverständnis Evangelischer Kirchengemeinden.
Darüber hinaus nehmen insbesondere Gemeindediakonieausschüsse und Diakoniebeauftragte in den Kirchengemeinden diakonische Verantwortung wahr.
Diakonie in Kirchenkreisen
Evangelische Kirchenkreise unterstützen und ergänzen diakonische Aktivitäten der Kirchengemeinden. Ihre Kreisdiakonieausschüsse planen und begleiten die Kreisdiakonie gemeinsam mit Diakoniepfarrerinnen und -pfarrern.
Wichtigste Einrichtung der Kreisdiakonie sind die regionalen Diakonischen Werke. Sie leisten einen wesentlichen Teil der diakonischen Beratungsarbeit, bieten vielfältige bedarfsgerechte und anwaltschaftliche Unterstützung. Um dies fachgerecht und effektiv zu gestalten, werden sie meistens von Zweckverbänden mehrerer Kirchenkreise getragen.
Eine Abstimmung und Vernetzung mit anderen diakonischen Trägern in einer Region erfolgt in den Arbeitsgemeinschaften diakonischer Dienste in den Landkreisen.
Diakonie in ambulanten und stationären Einrichtungen
Ambulante und stationäre Einrichtungen der Diakonie versorgen und betreuen behinderte, kranke, hilfe- und pflegebedürftige Menschen, sowie Kinder und Jugendliche.
Diese Einrichtungen sind unterschiedlich groß und organisiert. Einige diakonische Einrichtungen in Kurhessen-Waldeck haben nur wenige Mitarbeitende, andere sind große Unternehmen mit mehreren hundert Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern.
Allen gemeinsam ist: Sie haben unabhängig von ihrer Größe und Organisation das Ziel, im Rahmen ihres christlichen Auftrags eine menschenwürdige, fachlich gute Betreuung, Unterstützung und Versorgung der ihnen anvertrauten Menschen zu gewährleisten.
Diakonische Arbeit von Ehrenamtlichen
Ein wesentlicher Bestandteil der Diakonie ist die Arbeit Ehrenamtlicher. In der Telefonseelsorge und den Bahnhofsmissionen, in Besuchsdiensten, Krankenhäusern, Pflegeheimen und Kirchengemeinden, in Hospizinitiativen und der Tafelarbeit, in Betreuungsvereinen, der Selbsthilfe und in vielen anderen Bereichen leisten Ehrenamtliche einen unverzichtbaren Dienst.
Natürlich werden in der Diakonie ehrenamtlich Tätige auf ihre Aufgaben vorbereitet und anschließend bei ihrer Arbeit durch Hauptamtliche begleitet.
Arbeitsgemeinschaften Diakonischer Dienste
In den Landkreisen bestehen die Arbeitsgemeinschaften Diakonischer Dienste (AGDD), die die Träger und Einrichtungen zusammenfassen, um ihre Interessen gegenüber den jeweiligen Kommunen und Landkreisen zu vertreten. Sie wirken mit an der Planung gemeinsamer diakonischer Aufgaben in der Region. Unter dem gemeinsamen Zeichen des Kronenkreuzes repräsentieren sie die Diakonie vor Ort.
Diakonie als Arbeitgeberin
In Kurhessen-Waldeck spielt Diakonie als Arbeitgeberin eine wichtige Rolle.
In Einrichtungen und Diensten der Diakonie arbeiten derzeit rund 12.500 hauptamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen. Diakonische Einrichtungen verwenden den so genannten „Dritten Weg“ zur Arbeitsrechtssetzung, ein beteiligungsorientiertes kirchenspezifisches Modell.
Das Mitarbeitervertretungsrecht der Evangelischen Kirche von Kurhessen-Waldeck und des DWKW regelt die Vertretung der Mitarbeiterinteressen in den Einrichtungen.
Ihre Vergütung erfolgt nach den Arbeitsvertragsrichtlinien der Diakonie (AVR).
Finanzierung diakonischer Arbeit
Die Arbeit der Diakonie wird bei stationären Einrichtungen überwiegend durch Leistungsentgelte finanziert. Diese werden von den Renten-, Kranken- oder Pflegeversicherungen sowie den Sozialhilfeträgern - aber auch von den Betroffenen selbst bezahlt. Im Bereich der ambulanten Hilfen erfolgt die Finanzierung neben Leistungsentgelten in Einzelbereichen vor allem durch Zuschüsse der öffentlichen Hand und kirchliche Mittel. Spenden helfen vor allem dann, wenn es für bestimmte Angebote der Diakonie keine (Regel-) Finanzierung gibt.