Gesundheitspflege
| Ausbildungsorte: | Kassel, Rotenburg |
| Rechtliche Grundlagen der Ausbildung: | Geregelt wird die Ausbildung durch das Krankenpflegegesetz und die Ausbildungs- und Prüfungsordnung. |
| Voraussetzung: | Mittlere Reife, Abitur oder Hauptschulabschluss mit abgeschlossener Berufsausbildung von mind. 2 Jahren oder Abschluss einer Ausbildung als Krankenpflegehelfer/in |
| Aufnahmealter: | 17 Jahre |
| Dauer: | 3 Jahre (2.100 Stunden theoretische Ausbildung, 2.500Stunden praktische Ausbildung) Die praktische Ausbildung erfolgt in Krankenhäusern, Fachkliniken und den ambulanten Diensten. |
| Beginn: | April, September, Oktober |
| Wissensgrundlagen: |
Die theoretische Ausbildung umfasst folgende Wissensgrundlagen:
|
| Prüfungen: | Abschlussprüfung: schriftlich/mündlich/praktisch |
| Abschluss: | Staatlich anerkannte/r Gesundheits- und Krankenpfleger Gesundheits- und Krankenpflegerin |
Bitte erfragen Sie weitere Informationen und Service-Leistungen direkt bei den Schulen.

