Für die Frau nicht gegen sie.
Ihre Situation, Ihre Themen, Ihre Fragen
Sie leben in einer Partnerschaft oder allein und haben Fragen zur Sexualität, Familienplanung und Verhütung. Sie haben Probleme in der Partnerschaft oder einen unerfüllten Kinderwunsch.
Sie sind schwanger - gewollt. Ihr Leben wird sich gravierend verändern und Ihnen stellen sich viele Fragen, auf die Sie eine Antwort suchen.
Ihre Partnerin ist schwanger und Sie sind unsicher, was Sie wollen oder wie Sie sich verhalten sollen.
Sie sind schwanger – ungewollt. Sie befinden sich in einer Konfliktsituation und brauchen Information und Hilfestellung, um eine Entscheidung treffen zu können.
Sie sind Eltern geworden und benötigen praktische Unterstützung in der neuen Lebensphase.
Für diese und andere Situationen stehen Ihnen Kirche und Diakonie mit einer Vielfalt von spezifischen und vernetzten Beratungsangeboten zur Seite.
Ihr Anspruch auf Beratung
Lt. § 2 des Schwangerschaftskonfliktgesetzes hat jede Frau und jeder Mann das Recht, sich "in Fragen der Sexualaufklärung, der Verhütung, der Familienplanung sowie in allen eine Schwangerschaft unmittelbar oder mittelbar berührende Fragen von einer hierfür vorgesehenen Beratungsstelle informieren und beraten zu lassen." Der Anspruch auf Beratung gilt auch nach der Geburt und ist unabhängig davon, ob Sie schwanger sind oder nicht.
Außerdem bieten diakonische Beratungsstellen Frauen, die einen Schwangerschaftsabbruch in Betracht ziehen, die gesetzlich vorgeschriebene Schwangerschaftskonfliktberatung nach § 219 Strafgesetzbuch an. Nach der Beratung wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.
Unsere Beratung basiert auf Vertraulichkeit und Anonymität. Der Prozess der Beratung ist ergebnisoffen und die Beratung kostenlos.
Unser Beratungsspektrum
Das Beratungsangebot bietet Ihnen eine qualifizierte soziale und psychologische Beratung und Begleitung u.a.
- zu Fragen der Familienplanung, Sexualaufklärung und Verhütung
- zu Fragen und Problemen mit Sexualität
- in der Entscheidung für oder gegen einen Schwangerschaftsabbruch
(§ 219 StGB in Verbindung mit §§ 5-7 des SchKG)
- nach einem Schwangerschaftsabbruch
- nach einer Fehl- oder Totgeburt
- vor, während und nach der Schwangerschaft/Geburt
- während und nach Pränataldiagnostik
- bei unerfülltem Kinderwunsch
- bei Beziehungsproblemen und Lebenskrisen
- bei der Vermittlung konkreter Hilfen
Darüber hinaus werden Ihnen allgemeine Informationen über Rechtsansprüche und Hilfeangebote gegeben.
Wir beraten und informieren
Wir beraten und informieren Frauen und Männer, Mädchen und Jungen sowie Familien und Paare, unabhängig von ihrer Konfession, ihrer Nationalität und Weltanschauung.
Die Schwangerschaftskonfliktberatung steht schwangeren Frauen, ihren Partnern und anderen Bezugspersonen, die in den Konflikt eingebunden sind, offen.
Ansprechpartnerin:
Elsbeth Wettlaufer
Sachgebietsleitung: Frauen/Familie, Jugend und Migration
Telefon: (05 61) 10 95 - 118,
E-Mail: e.wettlaufer@dwkw.de