Die Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" besteht seit dem Jahr 1984.
Stiftungszweck ist es, schwangeren Frauen, die sich in einer Notlage befinden, finanziell unter die Arme zu greifen. Eine gezielte Finanzhilfe soll Engpässe entschärfen und die Fortsetzung der Schwangerschaft erleichtern.
Wann hilft die Bundesstiftung?
Sie sind schwanger und befinden sich in einer persönlichen sowie finanziellen Notlage.
- Sie haben Ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland.
- Sie besitzen einen Nachweis über die Schwangerschaft (Mutterpass/Attest).
Wie hilft die Bundesstiftung?
Die Bundesstiftung gewährt unter anderem Mittel für die Erstausstattung des Säuglings, die Weiterführung des Haushaltes sowie die Betreuung des Kleinkindes.
Die Mittel der Stiftung sind nicht als Einkommen auf andere Sozialleistungen wie beispielsweise das Arbeitslosengeld II oder die Sozialhilfe anzurechnen. Auf die Stiftungsmittel, die nachrangig gewährt werden, besteht kein Rechtsanspruch.
Die Höhe und Dauer der Unterstützung durch die Stiftung orientiert sich an der persönlichen Lebenssituation. Dazu sind die Einkommensverhältnisse offenzulegen.
Wo kann der Antrag auf Bundesstiftung gestellt werden?
Der Antrag auf finanzielle Unterstützung kann bei allen Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen der Diakonie gestellt werden. Diakonische Beratungsstellen finden Sie in Ihrer näheren Umgebung.
Bitte vereinbaren Sie rechtzeitig einen Beratungstermin. Die Mittel der Bundesstiftung sind frühzeitig und vor der Geburt zu beantragen.
Ansprechpartnerinnen:
Elsbeth Wettlaufer
Geschäftsführung der Bundesstiftung "Mutter und Kind - Schutz des ungeborenen Lebens" in Hessen
Telefon: (05 61) 10 95 - 118
E-Mail: e.wettlaufer@dwkw.de
Rahel Horst
Sachbearbeitung
Telefon: (05 61) 10 95 - 117
E-Mail: r.horst@dwkw.de
Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie unten.